Information zu Lizenzrechten

Informationen zu den verschiedenen Preisen

Um die DVD „Das Erdschützerprojekt“ auch außerhalb Ihres privaten Umfeldes einsetzen zu können und beispielsweise im Rahmen Ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten nutzen zu dürfen, bieten wir die DVD mit speziell auf ihren Einsatzzweck zugeschnittenen Lizenzen an. Diese sind im jeweiligen Kaufpreis der DVD enthalten und werden auf der Rechnung vermerkt. Für die folgenden Nutzungsarten bieten wir die DVD an:

1. Preis: „Privatlizenz” (ohne Verleihrecht ohne Vorführrecht)

Wenn Sie die DVD mit „Privatlizenz“ erwerben, dann ist die DVD nur für die private Nutzung freigegeben und darf nicht „verliehen” oder „vorgeführt” werden. Damit ist ein beruflicher Einsatz im Sinne einer Vorführung ausgeschlossen. Der Einsatz von Filmen im Schulunterricht stellt keine private Nutzung dar, das Vorführen eines nicht lizenzierten Films ist somit illegal. In Deutschland schützt das Urheberrecht das geistige Eigentum des Rechteinhabers. Verstöße gegen diese gesetzlichen Vorgaben werden strafrechtlich verfolgt und können empfindliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

2. Preis: „für Schulen” (inkl. Vorführrecht)

Mit dem Kauf einer DVD „für Schulen“ erwerben Sie das Recht zur „nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung” der Filme, beispielsweise im Rahmen Ihrer Bildungs- und Kulturarbeit (als Lehrmaterial im Schulunterricht aber auch für Filmabende in Vereinen, Kulturstätten, Jugendzentren, etc.). Das Vorführrecht berechtigt NICHT zum Verleih.

3. Preis: „für Medienzentren” (inkl. Verleih- und Vorführrecht)

Mit dem Kauf einer DVD „für Medienzentren” erwerben Sie das Recht zum „Verleih” und zur „nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung” der Filme (V+ö-Lizenz). Diese Lizenz ist besonders interessant für Medienzentren, Bildstellen und andere Verleih-Institutionen, deren Kunden die Filme öffentlich vorführen möchten. Zum Beispiel dürfen Lehrkräfte diese lizenzierten Filme nach dem Ausleihen legal im Unterricht einsetzen.

Weitere Informationen zum Urheberrecht und zum Einsatz von Medien im Bildungsbereich finden Sie hier.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Lizenzen

Wie kommt der erhöhte Preis für eine lizenzierte DVD zustande?
Eine mit Verleih- und /oder Vorführrechten lizenzierte DVD darf von einem sehr großen Personenkreis genutzt bzw. angesehen werden, da sie für den Verleih und / oder öffentliche Vorführungen freigegeben ist – in der Regel für die gesamte Lebensdauer der DVD. Würde die DVD nicht verliehen werden, müsste diese zwangsläufig von deutlich mehr Menschen erworben werden. Die Zielgruppe für die DVD ist vergleichsweise klein. Hauptabnehmer sind in der Regel Medienzentren und Schulen, welche die DVDs über einen langen Zeitraum hinweg beliebig oft nutzen können. Um die hohen Herstellungskosten zu decken und weiterhin gute Medien produzieren zu können, müssen wir einen entsprechend höheren Preis verlangen.

Ich habe gehört, dass ich für den Schulunterricht keine lizenzierten DVDs benötige, da es sich hierbei nicht um „öffentliche Vorführungen” handelt. Wieso bieten Sie die Filme überhaupt mit Vorführrechten an?
Der Einsatz von Filmen im Unterricht kann in manchen Fällen einer „nicht gewerblichen öffentlichen Vorführung” entsprechen und in anderen Fällen nicht. Diese Frage ist aber im Zusammenhang mit einem legalen Einsatz des Films im Unterricht zweitrangig. Produzenten haben das Recht, ihre Medien für den Einsatz im privaten Umfeld freizugeben und andere Nutzungen auszuschließen. Der Einsatz in der Schule mag in einigen Fällen „öffentlich” sein und in anderen Fällen „nicht öffentlich”, aber privat ist die Nutzung in der Schule nie. Der Einsatz eines Films im Unterricht ist illegal, wenn dieser nur für die private Nutzung freigegeben ist und nicht zusätzlich eine Vorführlizenz erworben wurde.

Welcher Lizenztyp ist für mich der richtige?
Sofern Sie den Film außerhalb Ihres privaten Umfelds nutzen möchten, benötigen Sie eine Lizenz „inkl. Vorführrecht” (z.B. Schulen) oder „inkl. Verleih- und Vorführrecht” (z.B. für Medienzentren) an. Sie müssen sich fragen, ob Sie den Film nur „Vorführen” oder „Verleihen und Vorführen“ wollen. Ein Beispiel: Ein Medienzentrum (Bildstelle) möchte einen Film in seinen Bestand aufnehmen und an Lehrerinnen und Lehrer verleihen, die den Film später im Unterricht vorführen. Hierfür wird das „Verleih- und Vorführrecht“ benötigt. Ein zweites Beispiel: Eine Schule möchte einen Film erwerben. Dieser soll in der Schule verbleiben und nur vom eigenen Schulpersonal genutzt werden. Benötigt wird somit nur eine Vorführlizenz. Ein weiteres Beispiel: Ein Umweltverband möchte Filme für die Verbandsbibliothek erwerben. Da viele entliehene Filme später auch vorgeführt werden (z.B. in der Jugendarbeit), benötigt dieser Verband ein Verleih- und Vorführrecht.

Sollten Sie noch unschlüssig sein, kontaktieren Sie uns bitte.

Kann ich die DVD auch bei Ihnen ausleihen?
In der Regel nicht. Die DVD wird von uns verkauft und kann nicht entliehen werden. Wir empfehlen, bei Ihrem Medienzentrum anzufragen, ob diese bereit wären, Ihren Wunschtitel anzuschaffen. Häufig werden diese Wünsche erfüllt. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Sie bei ALBERINO Naturerleben & Umweltbildung oder seinen Kooperationspartnern eine Klassenfahrt oder ein Schulprojekt gebucht haben und den Eltern / Kolleginnen durch das Vorführen der Filme zeigen wollen, was Sie mit ihren Schüler/innen geplant haben.

Das Erdschützerprojekt

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